Univ. Prof. Werner Doralt (Vorstand des Instituts für Finanzrecht der Uni Wien)
“Österreich stellt wieder einmal einen Rekord auf und schreibt Steuergeschichte: Wohl weltweit einzigartig bezahlt Österreich vollkommen freiwillig, ohne irgendeine steuerpolitische Rechtfertigung Steuern zurück. Nutznießer sind nicht etwa sozial Bedürftige sondern Stiftungen.”
Dr. Markus Marterbauer (Wirtschaftsforscher)
“Wir brauchen dringend eine Reform des Steuersystems. Dabei sollen einerseits die steuerlichen Begünstigungen für Vermögen und Einkommens aus Vermögen abgebaut werden und andererseits die Belastung von Arbeitseinkommen – vordringlich im unteren und mittleren Bereich – verringert werden. Die beschlossene Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die geplante neuerliche Privilegierung von Stiftungen gehen in die völlig falsche Richtung.”
Maga. Sybille Pirklbauer (Steuerexpertin von ATTAC Österreich)
“Wer von seiner Arbeit oder Pension leben muss, bemerkt nicht, dass Österreich eine Steueroase ist. Für Vermögende ist Österreich jedoch eine Insel der Seligen. Gerade die Reichsten genießen durch die Privatstiftungen die größten Steuerprivilegien, die jetzt auch noch ausgeweitet werden. Die Zeche zahlen die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen.”
Dr. Otto Farny (Steuerrechtsexperte der Arbeiterkammer)
“Die bestehenden steuerlichen Vorteile der Privatstiftungen – insbesondere was die Behandlung von Veräußerungsgewinnen von Firmenanteilen betrifft – sind systematisch nicht zu rechtfertigen und im internationalen Vergleich ungewöhnlich. Daß diese Vorteile erhalten bleiben sollen, aber die bisher geleistete pauschale Erbschafts- und Schenkungssteuer nun auch rückvergütet werden soll, ist unglaublich. Warum erhalten Besitz von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohungen keine Rückvergütung der von ihnen bezahlten Erbschaftssteuer, sondern nur ca. 3.000 Stifter? Warum kann das Gesamtvolumen von 400 Mio Erbschaftssteuer nicht sinnvoller eingesetzt werden?”
Barbara Blaha (ÖH-Vorsitzende a.D., Regierungskritikerin der ersten Stunde)
“Im letzten Wahlkampf hieß es ‘ Wohlstand muss gerecht verteilt werden.’ Während Versuche, dies in die Tat umzusetzen vage und diffus bleiben (Stichwort Vermögenszuwachssteuer), sind die Maßnahmen die in die gegenteilige Richtung wirken ganz konkret. Aus Steuergeldern wird den Reichsten der Gesellschaft ihr ohnehin bescheidener Beitrag der letzten 15 Jahre rückerstattet. War dies mit einer gerechten Verteilung des Wohlstands gemeint?”
Mag. Dr. Stephan Schulmeister (Wirtschaftsforscher)
“Der spezifische Zweck einer Privatstiftung besteht im “Zusammenhalten” eines (großen) Vermögens. Es gibt keinen sachlichen Grund für eine steuerliche Besserstellung. Privatstiftungen sollten steuerlich wie jede Privatperson behandelt werden und daher von allen Kapitalerträgen 25% KESt bezahlen (und nicht von den viel kleineren Entnahmen)”.
a.o. Univ. Prof. Wilfried Altzinger (WU-Wien)
“Die OECD empfiehlt Österreich die „Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer zu überdenken“, der EU-Steuerkommissar László Kovács will die österreichischen Stiftungen durchleuchten und stellt das österreichische Bankgeheimnis in Frage, nur Molterer und Matznetter wollen von all dem nichts hören. Cui bono?”
Mag. Dr. Martin Schürz (Vermögensforscher)
“Bei den Stiftungen der Reichen tappt die Vermögensforschung im Dunklen. Damit die ausgeprägte Vermögenskonzentration und ihre bedenklichen demokratiepolitischen Folgen der Öffentlichkeit bekannt würden, wären Daten und Transparenz notwendig. Doch die Politiker fürchten die Reichen allzu sehr.”
Ass.Prof. Dr. Engelbert-Richard Stockhammer (WU-Wien)
“Die im Gesetzentwurf enthaltene Rückerstattung der Eingangssteuer für Privatstiftungen ist wirtschaftspolitisch grotesk: Es sind keine positiven Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu erwarten. Gleichzeitigist der Schritt verteilungspolitisch pervers, da er eine Subventionierung von Vermögen darstellt. Damit setzt sich ein bedenkliche Tendenz im österreichischen Steuersystem fort. In Zeiten wachsender Ungleichheit ist Österreich internationales Schlusslicht bei der Vermögensbesteuerung und baut die Steuerpriviligien für Privatstiftungen weiter aus.”