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Anträge bei der Jahreskonferenz der Sektion 8 – 2016

Auf der Jahreskonferenz der Sektion 8 im Dezember 2016 wurden folgende Anträge verabschiedet (alle Anträge können hier gelesen werden):

  • Wiener Frauentaxi
  • Erhöhung der Zahlungsmoral der Öffentlichen Hand zum Schutz von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern
  • Doppelfunktionen in der SPÖ einschränken
  • Eigenständiges, internationales und europapolitisches Sekretariat in der SPÖ- Bundesgeschäftsstelle sowie Länder-MultiplikatorInnen
  • Kronzeugenregelung – Zivilrechtlicher Teil
  • Keine Gratiszeitungs-Entnahmeboxen im öffentlichen Raum Wiens
  • Reform der Prozesse für die am Landesparteitag der SPÖ Wien „zugewiesenen Anträge“ an eine Arbeitsgruppe
  • Einhaltung des Ehrenkodex des österreichischen Presserats als Bedingung für Inseratenschaltungen

Der Beschluss der Anträge bedeutet, dass diese nun Positionen der Sektion 8 sind. Und selbstverständlich sind diese Anträge auch Indikatoren, wofür wir uns kommendes Jahr nicht nur auf formalem Weg, sondern durch Initiativen, Kampagnen, Dikussionsrunden, Blogbeiträgen, Zeitungsbeiträgen, …,  kurz durch “Laut-Sein” einsetzen wollen.

Anträge bei der Jahreskonferenz der Sektion 8 – 2015

Auf der Jahreskonferenz der Sektion 8 im Dezember 2015 wurden folgende Anträge verabschiedet:

Der Beschluss der Anträge bedeutet, dass diese nun Positionen der Sektion 8 sind. Und selbstverständlich sind diese Anträge auch Indikatoren, wofür wir uns kommendes Jahr nicht nur auf formalem Weg, sondern durch Initiativen, Kampagnen, Dikussionsrunden, Blogbeiträgen, Zeitungsbeiträgen, …,  kurz durch “Laut-Sein” einsetzen wollen.

Demokratie in der Sektion 8

Demokratische Strukturen

Den internen Aufbau, die Gliederung und die Gremienstruktur der SPÖ regelt das Statut der Bundesorganisation sowie für Wien das Statut der Landesorganisation Wien. Darin finden sich auch allgemeine Regelungen für die Sektionen, die unterste Organisationseinheit der SPÖ.

Wir haben für die Arbeit der Sektion 8 ein eigenes Sektionsregulativ beschlossen, das unseren organisatorischen Rahmen und die demokratischen Spielregeln innerhalb der Sektion genauer definiert. Es legt auch die Aufgaben unseres wöchentlichen Plenums fest, auf dem alle AktivistInnen der Sektion 8 mitentscheiden können. Zudem schafft es sogenannte Arbeitsgruppen als autonome Strukturen, die sich mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten auseinandersetzen können. Das Regulativ der Sektion kann von der Konferenz mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Da wir ständig versuchen, unsere Organisation weiterzuentwickeln und die demokratischen Strukturen auszubauen, ändern wir das Regulativ regelmäßig auf unserer Konferenz.

Regulativ Sektion 8

Die Geschäftsordnung der Konferenz der Sektion regelt die Abläufe auf unserer jährlichen Mitgliederversammlung. Sie legt unter anderem fest, wie lange die Redezeiten der TeilnehmerInnen sind, wann Anträge eingebracht werden müssen und wie darüber abgestimmt wird.

Geschäftsordnung Sektion 8

Die Wahlordnung regelt das Wahlverfahren für den Sektionsausschuss und die Sektionskontrolle, für die Delegierten der Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund sowie für die Aufstellung von KandidatInnen für die Bezirksvertretungsliste. Die Sektion 8 setzt sich seit ihrer Gründung für eine Demokratisierung und für kompetitive Wahlen in der SPÖ ein. Diese Maßstäbe legen wir auch an unserer eigenen Organisation an. Deshalb schreibt unsere Wahlordnung für die Wahl der Delegierten und die Listenaufstellung das Präferenzwahlverfahren „Single Transferable Vote“ fest, das sich an den Grundsätzen der Verhältniswahl orientiert. So haben auch die VertreterInnen von Minderheitenpositionen eine Chance gewählt zu werden.

Für den Sektionsausschuss und die Sektionskontrolle schreibt das SPÖ-Statut ein Mehrheitswahlverfahren fest. Unsere Wahlordnung regelt im Rahmen dieser Vorgaben eine wirksamere Umsetzung der Geschlechterquoten.

Bereits mehrfach haben wir sektionsintern kompetitive Wahlen durchgeführt: Bei der Wahl der KandidatInnen für die Bezirksvertretung 2015 haben sich insgesamt 22 KandidatInnen für 11 Listenplätze beworben. Bei der Wahl der Delegierten der Bezirkskonferenz kandidierten im Jahr 2015 insgesamt 17 Personen (für 6 Delegiertenmandate), im Jahr 2016 sogar 22 Personen (für 7 Delegiertenmandate). Auch bei folgenden Wahlen haben wir dieses System weiter verwendet.

Wahlordnung Sektion 8

FAQ’s Sektion 8

Wer seid ihr und was wollt ihr? Was unterscheidet euch von anderen und wie ist euer Verhältnis zu den anderen? Wieso bekommt ihr noch Geld von der SPÖ, obwohl ihr so kritisch seid? Wie unabhängig seid ihr wirklich? Diese und weitere Fragen wollen wir in Form von FAQ’s und weiter unten als Klärung häufiger Missverständnisse darstellen.

Continue reading “FAQ’s Sektion 8”

Unterstützung aus Wissenschaft und Politik

 

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Univ. Prof. Werner Doralt (Vorstand des Instituts für Finanzrecht der Uni Wien)

“Österreich stellt wieder einmal einen Rekord auf und schreibt Steuergeschichte: Wohl weltweit einzigartig bezahlt Österreich vollkommen freiwillig, ohne irgendeine steuerpolitische Rechtfertigung Steuern zurück. Nutznießer sind nicht etwa sozial Bedürftige sondern Stiftungen.”

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Dr. Markus Marterbauer (Wirtschaftsforscher)

“Wir brauchen dringend eine Reform des Steuersystems. Dabei sollen einerseits die steuerlichen Begünstigungen für Vermögen und Einkommens aus Vermögen abgebaut werden und andererseits die Belastung von Arbeitseinkommen – vordringlich im unteren und mittleren Bereich – verringert werden. Die beschlossene Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die geplante neuerliche Privilegierung von Stiftungen gehen in die völlig falsche Richtung.”

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Maga. Sybille Pirklbauer (Steuerexpertin von ATTAC Österreich)

“Wer von seiner Arbeit oder Pension leben muss, bemerkt nicht, dass Österreich eine Steueroase ist. Für Vermögende ist Österreich jedoch eine Insel der Seligen. Gerade die Reichsten genießen durch die Privatstiftungen die größten Steuerprivilegien, die jetzt auch noch ausgeweitet werden. Die Zeche zahlen die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen.”

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Dr. Otto Farny (Steuerrechtsexperte der Arbeiterkammer)

“Die bestehenden steuerlichen Vorteile der Privatstiftungen – insbesondere was die Behandlung von Veräußerungsgewinnen von Firmenanteilen betrifft – sind systematisch nicht zu rechtfertigen und im internationalen Vergleich ungewöhnlich. Daß diese Vorteile erhalten bleiben sollen, aber die bisher geleistete pauschale Erbschafts- und Schenkungssteuer nun auch rückvergütet werden soll, ist unglaublich. Warum erhalten Besitz von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohungen keine Rückvergütung der von ihnen bezahlten Erbschaftssteuer, sondern nur ca. 3.000 Stifter? Warum kann das Gesamtvolumen von 400 Mio Erbschaftssteuer nicht sinnvoller eingesetzt werden?”

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Barbara Blaha (ÖH-Vorsitzende a.D., Regierungskritikerin der ersten Stunde)

“Im letzten Wahlkampf hieß es ‘ Wohlstand muss gerecht verteilt werden.’ Während Versuche, dies in die Tat umzusetzen vage  und diffus bleiben (Stichwort Vermögenszuwachssteuer), sind die Maßnahmen die in die gegenteilige Richtung wirken ganz konkret. Aus Steuergeldern wird den Reichsten der Gesellschaft ihr ohnehin bescheidener Beitrag der letzten 15 Jahre rückerstattet. War dies mit einer gerechten Verteilung des Wohlstands gemeint?”

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Mag. Dr. Stephan Schulmeister (Wirtschaftsforscher)

“Der spezifische Zweck einer Privatstiftung besteht im “Zusammenhalten” eines (großen) Vermögens. Es gibt keinen sachlichen Grund für eine steuerliche Besserstellung. Privatstiftungen sollten steuerlich wie jede Privatperson behandelt werden und daher von allen Kapitalerträgen 25% KESt bezahlen (und nicht von den viel kleineren Entnahmen)”.

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a.o. Univ. Prof. Wilfried Altzinger (WU-Wien)

“Die OECD empfiehlt Österreich die „Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer zu überdenken“, der EU-Steuerkommissar László Kovács will die österreichischen Stiftungen durchleuchten und stellt das österreichische Bankgeheimnis in Frage, nur Molterer und Matznetter wollen von all dem nichts hören. Cui bono?”

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Mag. Dr. Martin Schürz (Vermögensforscher)

“Bei den Stiftungen der Reichen tappt die Vermögensforschung im Dunklen. Damit die ausgeprägte Vermögenskonzentration und ihre bedenklichen demokratiepolitischen Folgen der Öffentlichkeit bekannt würden, wären Daten und Transparenz notwendig. Doch die Politiker fürchten die Reichen allzu sehr.”

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Ass.Prof. Dr. Engelbert-Richard Stockhammer (WU-Wien)

“Die im Gesetzentwurf enthaltene Rückerstattung der Eingangssteuer für Privatstiftungen ist wirtschaftspolitisch grotesk: Es sind keine positiven Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu erwarten. Gleichzeitigist der Schritt verteilungspolitisch pervers, da er eine Subventionierung von Vermögen darstellt. Damit setzt sich ein bedenkliche Tendenz im österreichischen Steuersystem fort. In Zeiten wachsender Ungleichheit ist Österreich internationales Schlusslicht bei der Vermögensbesteuerung und baut die Steuerpriviligien für Privatstiftungen weiter aus.”