Fundraising der Sektion 8

Sektion 8, IBAN: AT651400002410027529 BIC: BAWAATWW

Die Sektion 8 betrachtet sich als innersozialdemokratische NGO, die gezielt gewisse Themen in der SPÖ kampagnisiert und vorantreibt. Eine NGO-Struktur innerhalb einer Partei ist völliges Neuland und wir sind selbst erst dabei, den Charakter dieser Innovation zu entwickeln. Die SPÖ-Führung kann uns statutarisch gesehen keine Anweisungen erteilen, weil die statutarische Entscheidungskette nicht von oben nach unten, sondern – de jure – von unten nach oben geht. Es kann uns auch niemand unsere Jobs wegnehmen, weil jene Leute, die in unserem Namen öffentlich auftreten, nicht für die SPÖ arbeiten. Auch das Geld kann uns niemand streichen, weil wir von Parteienförderungen nichts bekommen – im Gegenteil, den Löwenanteil der Beiträge unserer Mitglieder bekommen die oberen Ebenen. Das ist schön, weil es unsere politische Unabhängigkeit garantiert. Es ist aber auch schade, weil wir für viele Projekte auf Geld angewiesen wären, im Jahr 2011 aber z.B. weniger als 2.000 Euro Basisbudget zusammenkratzen konnten (Feste, Spenden etc.). Um auch Projekte mit finanziellem Aufwand umsetzen zu können und ganz allgemein professioneller zu werden, brauchen wir autonome Einnahmequellen die unsere politische Unabhängigkeit garantieren. Darum freuen wir uns sehr über größere und kleinere Spenden.

Unsere Veranstaltungen sind selbstverständlich immer kostenlos, aber Infomaterial wie z.B. gedruckte Broschüren kosten Geld. Wir zahlen keine Honorare, aber Reisekosten für ReferentInnen würden wir auch gerne erstatten können. Die Sektion 8 besteht aus Aktivistinnen und Aktivisten, die es auf Grund knapper Mittel gewohnt sind, extrem effizient zu wirtschaften. Wir haben klar definierte Richtlinien und setzen obendrein auf das Vertrauen der Spenderin oder des Spenders in unsere politische Redlichkeit.

Spendenrichtlinien

  • Alle SpenderInnen die wollen, werden in einer „Hall of fame“ auf unserer Webseite veröffentlicht, auch wenn sie nur einen Euro spenden.
  • Alle SpenderInnen bis 500 Euro dürfen anonym bleiben
  • Alle Spenden über 500 Euro müssen unter Angabe des Namen und der PLZ gemeldet werden
  • Einzelspenden zwischen zwei Wahlen ab 2.500 Euro müssen unter Angabe von Namen und Adresse der SpenderIn gemeldet werden
  • Unzulässige Spenden werden binnen 4 Monate rücküberwiesen
  • Die Sektion 8 veröffentlicht einmal im Jahr einen Finanzbericht. In diesem müssen die Anzahl der SpenderInnen, die Höhe der höchsten und der niedrigsten Spende, der Schnitt pro Spender/in und der Medianbetrag veröffentlicht werden.
  • Alle Sachspenden müssen (ohne Bewertung) anonym aufgelistet werden
  • Bei Sachspenden deren Wert kumuliert die 1.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten, muss die Quelle deklariert werden
  • Im Falle dubioser Quellen für Spenden, muss der Betrag zurück überwiesen werden

Unterstützer/in – 8 Euro für die Sektion 8

Sowohl für Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder besteht die Möglichkeit „UnterstützerIn“ der Sektion 8 zu werden. Dazu schlagen wir vor einen jährlichen Dauerauftrag auf das Konto der Sektion 8 einzurichten. Daueraufträge sind für uns deshalb besonders praktisch, weil diese einen kontinuierlichen Einkommensstrom garantieren und somit Planbarkeit und Kalkulation ermöglichen. Wir sind alle berufstätig und eine Person die uns organisatorisch unterstützt und sich z.B. um die Datenbank oder die Webseitenwartung kümmert, wäre für uns schon eine große Erleichterung und ein Schritt zu einer gewissen Professionalisierung. Unterstützer/innen können nach Belieben sowohl anonym bleiben, als auch öffentlich auf unserer Webseite aufgelistet werden. Für alle die zwischen Mitgliedschaft und Support schwanken weisen wir darauf hin, dass für uns eine Mitgliedschaft politisch noch wertvoller als ein Support ist. Mehr unter Wieso Mitglied werden?

Sektion 8, IBAN: AT651400002410027529 BIC: BAWAATWW